Daher ist es unabdingbar, „[…], durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.“ (§1 Wasserhaushaltsgesetz).
Die wichtigsten Wassernutzungen in Deutschland sind die Wasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung, der Industrie, der Wärmekraftwerke und der Landwirtschaft. Im Jahr 2010 wurden für diese Zwecke 32,8 Mrd. m³ Wasser aus den Grund und Oberflächengewässern entnommen. (Umweltbundesamt: Daten zur Umwelt 2015)
|
|